mi6
MiTu
Hallo,
ich habe mich jetzt eingehend mit der FZV, StVZO und StVO beschäftigt.
BMW hat es vorgemacht und andere ähnliche versicherungs- und zulassungefreie E-Tretroller gibt es auch schon:
https://www.n-tv.de/auto/BMW-X2City-kan ... 29972.html
Es gibt folgende Einschränkungen:
1. nicht mehr wie 250W Nennleistung
2. nicht mehr wie 25Km/h mit Motorunterstützung
3. man muß durch Muskelkraft anfahren (eigentlich seit der 6Km/h Anfahrhilfe-Regel von 2013 auch nicht mehr)
......alles trifft voll auf den Xiaomi M365 & M187 zu!
Folgede "Gerüchte" sind falsch:
1. durch einen Gasgriff wird ein Pedelec zum E-Bike:
https://elfkw.at/technik/pedalsensor-oder-gasgriff
2. die oft angegebenen 14 Jahre zum Pedelec fahren sind nirgends gesetzlich verankert sondern eher als Empfehlung anzusehen.
https://www.adfc.de/pedelecs/recht/rech ... lec-fahrer
Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) muß durch pedalieren die Motorunterstützung angefordert werden.
......dh wenn man nicht pedaliert muß der Motor aussetzen bzw es darf keinen Antrieb mehr geben - sonst wäre es ja ein Kraftfahrzeug!
Da das Fahrrad im rechtlichen Sinne nirgends in FZV oder StVZO genau beschrieben ist, ist auch nirgends beschrieben wie das Pedalieren am Fahrad vonstatten zu gehen hat.
Beim Pedelec muß also zur Motorunterstützung stetig ein Pedal getreten werden.
Wenn man jetzt am Xiaomi E-Scooter ein Pedal (Fußschalter) installiert das man für die Motorunterstützung stetig treten muß und bei dessen nichtbetätigung die Motorunterstützung aussetzt ist der E-Scooter im rechtlichen Sinne ein Pedelec
Lustigerweise hab ich gestern einen M187 für 180€ bein ebay-Kleinanzeigen erstanden ist drei Monate alt und ist ganze 50Km gelaufen.
Saugeil das Ding - lässt sich tunen bis 1KW/32Km/h nur darf man dann nicht mehr stark rekupieren sonst fliegt die Sicherung vom BMS
.......da hab ich jetzt einen KFZ-Sicherungshalter zum einfachen & schnellen Wechsel eingebaut.
Jetzt gibt's noch ein Pedal, der Lenker wird gekürzt und mein Sohnemann hat ein cooles Gefährt für seine 6Km Strecke in den Hort.
.........ganz legal!
Bei uns dürfen die Kinder bis zur vierten Klasse nicht mit dem Fahrrad in die Schule fahren kommen alle mit Tretrollern.
LG Martin
ich habe mich jetzt eingehend mit der FZV, StVZO und StVO beschäftigt.
BMW hat es vorgemacht und andere ähnliche versicherungs- und zulassungefreie E-Tretroller gibt es auch schon:
https://www.n-tv.de/auto/BMW-X2City-kan ... 29972.html
Es gibt folgende Einschränkungen:
1. nicht mehr wie 250W Nennleistung
2. nicht mehr wie 25Km/h mit Motorunterstützung
3. man muß durch Muskelkraft anfahren (eigentlich seit der 6Km/h Anfahrhilfe-Regel von 2013 auch nicht mehr)
......alles trifft voll auf den Xiaomi M365 & M187 zu!
Folgede "Gerüchte" sind falsch:
1. durch einen Gasgriff wird ein Pedelec zum E-Bike:
https://elfkw.at/technik/pedalsensor-oder-gasgriff
2. die oft angegebenen 14 Jahre zum Pedelec fahren sind nirgends gesetzlich verankert sondern eher als Empfehlung anzusehen.
https://www.adfc.de/pedelecs/recht/rech ... lec-fahrer
Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) muß durch pedalieren die Motorunterstützung angefordert werden.
......dh wenn man nicht pedaliert muß der Motor aussetzen bzw es darf keinen Antrieb mehr geben - sonst wäre es ja ein Kraftfahrzeug!
Da das Fahrrad im rechtlichen Sinne nirgends in FZV oder StVZO genau beschrieben ist, ist auch nirgends beschrieben wie das Pedalieren am Fahrad vonstatten zu gehen hat.
Beim Pedelec muß also zur Motorunterstützung stetig ein Pedal getreten werden.
Wenn man jetzt am Xiaomi E-Scooter ein Pedal (Fußschalter) installiert das man für die Motorunterstützung stetig treten muß und bei dessen nichtbetätigung die Motorunterstützung aussetzt ist der E-Scooter im rechtlichen Sinne ein Pedelec
Lustigerweise hab ich gestern einen M187 für 180€ bein ebay-Kleinanzeigen erstanden ist drei Monate alt und ist ganze 50Km gelaufen.
Saugeil das Ding - lässt sich tunen bis 1KW/32Km/h nur darf man dann nicht mehr stark rekupieren sonst fliegt die Sicherung vom BMS
.......da hab ich jetzt einen KFZ-Sicherungshalter zum einfachen & schnellen Wechsel eingebaut.
Jetzt gibt's noch ein Pedal, der Lenker wird gekürzt und mein Sohnemann hat ein cooles Gefährt für seine 6Km Strecke in den Hort.
.........ganz legal!
Bei uns dürfen die Kinder bis zur vierten Klasse nicht mit dem Fahrrad in die Schule fahren kommen alle mit Tretrollern.
LG Martin