Auszug.....
Öffentliche HotSpot-Betreiber können künftig nicht mehr für einen Missbrauch seitens ihrer Gäste im WLAN-Netz haftbar gemacht werden. Nach Ansicht von Experten der Regierungskoalition im Bund gehört die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzung Dritter damit der Vergangenheit an. Der Bundestag hatte sich bereits auf die Änderung im Telemediengesetz geeinigt, am Freitag ließ der Bundesrat die Gesetzesänderung ebenfalls passieren.
WLAN-Betreiber sollen rechtlich vollständig Internetprovidern gleichgestellt werden – und das ganz ohne Einschränkungen. Bisher konnten Besitzer eines öffentlich betriebenen kabellosen Internetzugangs haftbar gemacht werden, wenn ihre Kunden über den Zugang kriminelle Machenschaften, wie etwa das illegale Downloaden von Musik, ausgeübt haben.
den ganzen Bericht gibts hier : http://www.inside-handy.de/news/40320-b ... rerhaftung
Öffentliche HotSpot-Betreiber können künftig nicht mehr für einen Missbrauch seitens ihrer Gäste im WLAN-Netz haftbar gemacht werden. Nach Ansicht von Experten der Regierungskoalition im Bund gehört die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzung Dritter damit der Vergangenheit an. Der Bundestag hatte sich bereits auf die Änderung im Telemediengesetz geeinigt, am Freitag ließ der Bundesrat die Gesetzesänderung ebenfalls passieren.
WLAN-Betreiber sollen rechtlich vollständig Internetprovidern gleichgestellt werden – und das ganz ohne Einschränkungen. Bisher konnten Besitzer eines öffentlich betriebenen kabellosen Internetzugangs haftbar gemacht werden, wenn ihre Kunden über den Zugang kriminelle Machenschaften, wie etwa das illegale Downloaden von Musik, ausgeübt haben.
den ganzen Bericht gibts hier : http://www.inside-handy.de/news/40320-b ... rerhaftung