Thommy dann sag ich mal... wie war das mit den Steinen und dem Glashaus?
* § 331 StGB (Vorteilsannahme):
* Dieser Paragraph befasst sich mit Amtsträgern, die Vorteile für die Ausübung ihres Amtes fordern, annehmen oder sich versprechen lassen.
* § 332 StGB (Bestechlichkeit):
* Hier geht es um Amtsträger, die für eine pflichtwidrige Handlung einen Vorteil fordern, annehmen oder sich versprechen lassen.
* § 333 StGB (Vorteilsgewährung):
* Dieser Paragraph bezieht sich auf Personen, die einem Amtsträger einen Vorteil für die Ausübung seines Amtes anbieten, versprechen oder gewähren.
* § 334 StGB (Bestechung):
* Hier geht es um Personen, die einem Amtsträger einen Vorteil für eine pflichtwidrige Handlung anbieten, versprechen oder gewähren.
* § 335 StGB (Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung):
* Dieser Paragraph regelt besonders schwere Fälle, in denen die Bestechlichkeit oder Bestechung mit einer höheren Strafe geahndet wird, beispielsweise bei Vorteilen großen Ausmaßes.
Bei dir also, bei deinen Vorderungen im großen Ausmaß = § 335 StGB
Habediehre
