Homerfan
Drohnen Master
Wichtiger Nachtrag:
Es kommt die neue eropäische Drohnenverordnung die die hier beschriebene deutsche Drohnenverordnung ersetzt bzw ergänzt, daher bitte hier auch lesen:
Neues europäisches Drohnengesetz kommt (sehr bald)
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Heute möchte ich noch mal explizit auf die gesetzlichen Vorschriften eingehen und sie etwas aufbereitet (für die Xiaomi Drohne mit einem Abfluggewicht von knapp unter 2 kg) zusammenfassen.
Seit dem 07. April 2017 gilt die sog. Drohnenverordnung.
Diese Verordnung sagt zusammengefasst aus:
* Kennzeichnungspflicht ab >250g Abfluggewicht
Diese Plakette oder Schild muss mit Namen und der Adresse des Besitzers ausgestattet sein UND sie muss aus feuerfestem Material bestehen! Also keine Papier- oder Plastikaufkleber!
Über die Anbringungsart (Kleben oder Schrauben) steht nichts in der Verordnung.
Hier ist beispielhaft die Internet Adresse, wo ich meine feuerfeste Kennzeichnungsplakette bestellt habe.
* Nachtflugverbot (oder nur mit einer Genehmigung)
* Max. Flughöhe sind 100m!
* Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Auch keine Flüge mit Videobrillen sind erlaubt, da sie mehr als 0,25 kg wiegt. Außerdem ist die Xiaomi hierfür nicht vorbereitet/ausgelegt.
* Auch wenn unsere Xiaomi Drohne eine aktive Erkennung von Flugverbotszonen hat, sollte man nicht fliegen in oder über: (oder nur mit einer Genehmigung)
- Wohngrundstücken (nur mit deren Erlaubnis)
- Industrieanlagen
- Öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Bahnstrecken und Bundesstraßen/Autobahnen (Abstand mind. 100m)
- Kontrollzonen von Flugplätzen
- Naturschutzgebieten (nur mit einer Genehmigung)
- Menschenansammlungen
- Einsatzorte von Polizei oder Rettungskräften, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung (Abstand mind. 100m)
* Es wird jedoch keine Flugerlaubnis benötigt da unter 5 Kg Startgewicht
* Auch kein Kenntnisnachweis oder ein sog, „Drohen-Führerschein“ benötigt, da wir knapp unter 2 kg Startgewicht bleiben.
Interessanterweise steht in der Drohenverordnung selbst nichts von der Drohnen-Haftpflicht.
Aber dies regelt das sog. Luftverkehrsgesetz (LuftVG), in diesem gehört eine Drohne zur Gattung Luftfahrzeuge.
Dort steht dann (frei übersetzt), dass jeder Halter einer Drohne gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Eine die explizit auch Drohnen-Schäden abdeckt.
Weiterhin wird dort (recht kryptisch) auf die Mindest-Deckungssumme eingegangen. Dies ist nach vielen Meinungen aber zu komplex und variabel ausgedrückt, als das man da durchsteigen würde. Daher gilt als eine grobe Schätzung, dass die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung mindestens 1 Million Euro oder sogar 1,5 Mio Euro betragen sollte, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen.
Außerdem fordert dieses Gesetz (LuftVG) ebenfalls eine Versicherungsbestätigung!
Bedeutet: der Versicherer muss dem Versicherungspflichtigen eine Versicherungsbestätigung zur Verfügung stellen, die:
Das nicht „dabei haben“ der Versicherungsbestätigung bei einer Kontrolle, ist nach Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sogar eine Ordnungswidrigkeit!
Daher rate ich Euch, fragt bei Eurer Haftpflicht nach und besteht auf eine Versicherungsbestätigung und führt diese beim Fliegen immer bei Euch!
Außerdem sollte es selbstverständlich sein, dass man die allg. Persönlichkeitsrechte und das besondere Persönlichkeitsrecht, wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrechts oder das Recht am eigenen Bild wahrt. Mit anderen Worten, nehmt keine Personen auf die das nicht wissen oder nicht wollen. Und nutzt zur Veröffentlichung keine Aufnahmen, wo Gesichter, Nummernschilder oder andere (fremde) persönliche Dinge zu sehen sind.
Hier ist ein offener Umgang und vorherige Klärung der geplanten Aufnahmen am besten geeignet um Ärger im Voraus zu vermeiden
Denn, sobald man in der Nähe von Wohngegenden oder in der Nähe von Menschen fliegt, sind die meisten Personen entweder neugierig , skeptisch , ängstlich oder gar verärgert .
Bleibt freundlich und nehmt die Ängste und Sorgen von den Leuten ernst. Denn Unbekanntes macht Angst!
Und wenn sich jemand belästigt fühlt, dann packt eben wieder ein und fliegt wo anders. Meistens hilft es, wenn man genauer nachfragt, wo das Problem liegt und das Ganze sachkundig und ohne Aufregung zeigt und erklärt .
Checkliste was man beim Drohnenfliegen dabeihaben muss:
Es kommt die neue eropäische Drohnenverordnung die die hier beschriebene deutsche Drohnenverordnung ersetzt bzw ergänzt, daher bitte hier auch lesen:
Neues europäisches Drohnengesetz kommt (sehr bald)
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Heute möchte ich noch mal explizit auf die gesetzlichen Vorschriften eingehen und sie etwas aufbereitet (für die Xiaomi Drohne mit einem Abfluggewicht von knapp unter 2 kg) zusammenfassen.
Seit dem 07. April 2017 gilt die sog. Drohnenverordnung.
Diese Verordnung sagt zusammengefasst aus:
* Kennzeichnungspflicht ab >250g Abfluggewicht
Diese Plakette oder Schild muss mit Namen und der Adresse des Besitzers ausgestattet sein UND sie muss aus feuerfestem Material bestehen! Also keine Papier- oder Plastikaufkleber!
Über die Anbringungsart (Kleben oder Schrauben) steht nichts in der Verordnung.
Hier ist beispielhaft die Internet Adresse, wo ich meine feuerfeste Kennzeichnungsplakette bestellt habe.
* Nachtflugverbot (oder nur mit einer Genehmigung)
* Max. Flughöhe sind 100m!
* Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Auch keine Flüge mit Videobrillen sind erlaubt, da sie mehr als 0,25 kg wiegt. Außerdem ist die Xiaomi hierfür nicht vorbereitet/ausgelegt.
* Auch wenn unsere Xiaomi Drohne eine aktive Erkennung von Flugverbotszonen hat, sollte man nicht fliegen in oder über: (oder nur mit einer Genehmigung)
- Wohngrundstücken (nur mit deren Erlaubnis)
- Industrieanlagen
- Öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Bahnstrecken und Bundesstraßen/Autobahnen (Abstand mind. 100m)
- Kontrollzonen von Flugplätzen
- Naturschutzgebieten (nur mit einer Genehmigung)
- Menschenansammlungen
- Einsatzorte von Polizei oder Rettungskräften, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung (Abstand mind. 100m)
* Es wird jedoch keine Flugerlaubnis benötigt da unter 5 Kg Startgewicht
* Auch kein Kenntnisnachweis oder ein sog, „Drohen-Führerschein“ benötigt, da wir knapp unter 2 kg Startgewicht bleiben.
Interessanterweise steht in der Drohenverordnung selbst nichts von der Drohnen-Haftpflicht.
Aber dies regelt das sog. Luftverkehrsgesetz (LuftVG), in diesem gehört eine Drohne zur Gattung Luftfahrzeuge.
Dort steht dann (frei übersetzt), dass jeder Halter einer Drohne gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Eine die explizit auch Drohnen-Schäden abdeckt.
Weiterhin wird dort (recht kryptisch) auf die Mindest-Deckungssumme eingegangen. Dies ist nach vielen Meinungen aber zu komplex und variabel ausgedrückt, als das man da durchsteigen würde. Daher gilt als eine grobe Schätzung, dass die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung mindestens 1 Million Euro oder sogar 1,5 Mio Euro betragen sollte, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen.
Außerdem fordert dieses Gesetz (LuftVG) ebenfalls eine Versicherungsbestätigung!
Bedeutet: der Versicherer muss dem Versicherungspflichtigen eine Versicherungsbestätigung zur Verfügung stellen, die:
- die Einhaltung der Mindestdeckung bestätigt
- den Umfang der Versicherung aufzeigt
- die Dauer der Versicherung angibt
Das nicht „dabei haben“ der Versicherungsbestätigung bei einer Kontrolle, ist nach Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sogar eine Ordnungswidrigkeit!
Daher rate ich Euch, fragt bei Eurer Haftpflicht nach und besteht auf eine Versicherungsbestätigung und führt diese beim Fliegen immer bei Euch!
Außerdem sollte es selbstverständlich sein, dass man die allg. Persönlichkeitsrechte und das besondere Persönlichkeitsrecht, wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrechts oder das Recht am eigenen Bild wahrt. Mit anderen Worten, nehmt keine Personen auf die das nicht wissen oder nicht wollen. Und nutzt zur Veröffentlichung keine Aufnahmen, wo Gesichter, Nummernschilder oder andere (fremde) persönliche Dinge zu sehen sind.
Hier ist ein offener Umgang und vorherige Klärung der geplanten Aufnahmen am besten geeignet um Ärger im Voraus zu vermeiden
Denn, sobald man in der Nähe von Wohngegenden oder in der Nähe von Menschen fliegt, sind die meisten Personen entweder neugierig , skeptisch , ängstlich oder gar verärgert .
Bleibt freundlich und nehmt die Ängste und Sorgen von den Leuten ernst. Denn Unbekanntes macht Angst!
Und wenn sich jemand belästigt fühlt, dann packt eben wieder ein und fliegt wo anders. Meistens hilft es, wenn man genauer nachfragt, wo das Problem liegt und das Ganze sachkundig und ohne Aufregung zeigt und erklärt .
Checkliste was man beim Drohnenfliegen dabeihaben muss:
- Versicherungsbestätigung (explizit auch für Drohnen)
- Feuerfestes Schild mit Namen und Adresse an der Drohne
- Personalausweis
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