Hi Leute,
ist mir glatt durchgegangen … es gibt seit 31.12.20 eine neue Drohnenverordnung. Die sog. DELEGIERTE VERORDNUNG
(EU) 2019/945
Es gibt hier sehr viele Infos

... die ich für uns mal auf die Schnelle zusammenfasse, damit erhebt diese Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kurzzusammenfassung:
Drohne heißt jetzt
UAS (UAS ist die Abkürzung für Unmanned Aircraft System, unbemanntes Luftfahrzeugsystem und besteht aus einem unbemannten Luftfahrzeug sowie der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung.
Private UAS-Flieger mit den China-Drohnen die wir hier mal vorgestellt haben fliegen in der „Offenen Kategorie“ und definiert sich wie folgt:
- maximale Flughöhe: 120 m über Grund,
- Flug nur auf Sicht! bzw. mit eingeschaltetem „Follow-me-Modus“,
- Mindestalter des Steuerers 16 Jahre (darunter nur mit Aufsicht),
- Höchstabflugmasse der Drohne 25 kg,
- kein Transport gefährlicher Güter,
- kein Abwurf von Gegenständen,
Und die „Offene Kategorie“ umfasst insgesamt drei Unterkategorien:
(A1, A2, A3), für welche jeweils weitere zusätzliche Einschränkungen bestehen.
Wir wären wohl in der A2 = bis zu 4 Kg Abfluggewicht
Und jetzt kommt der größte Knackpunkt! Die Verordnung sagt nun aus, dass jede Drohne eine feste
CE Kennzeichnung (CE Klasse C0 bis C4) vorweisen muss! Und zwar vom Hersteller
Leider kann man diese CE Kennzeichnung nicht nachträglich beantragen oder erlangen. Und die damit verbundenen Vorgaben sind richtig hoch. Für unsere Drohnen, anhand von Größe und Möglichkeiten wäre das die Klasse C2.
Diese müssen folgende Spezifikationen aufweisen:
- Abfluggewicht von unter 4 Kilogramm.
- Maximale Flughöhe von 120 m AGL oder elektronisches System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m.
- System zur direkten Fernidentifizierung über die UAS Betreibernummer.
- Geo Awareness System bezüglich Luftbeschränkungsgebiete, etc.
- Automatischen Warnhinweise an den Piloten bezüglich Flugposition und Zustand der Drohne.
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen bei Nacht.
- Darüber hinaus finden sich in der EU Drohnen Verordnung noch weitere Vorgaben bezüglich Schallleistungspegel, Bauart, Seriennummer, etc.
Mit anderen Worten … leider sind alle Drohnen die wir jetzt besitzen und die wohl alle kein CE Kennzeichnung nach der neuen Verordnung haben, nicht mehr gesetzeskonform.

Allerdings gibt es eine
Übergangsregelung die den Betrieb der
alten Drohnen bis zum 01.01.2023 erlaubt. Allerdings sind die Regelungen zu dem Kenntnisnachweis trotzdem gültig.
Man kann also sagen, dass man sich am besten in ca. einem halben Jahr eine
neue Drohne kaufen sollte und dabei auf die
CE-Klassen-Kennzeichnung zu achten (CE Klasse C0 bis C4) , auch schon von außen auf der Packung lesbar.